Strafrecht

Das Besondere an Strafverfahren ist, dass die persönliche Belastung für den Mandanten ungleich höher ist, als bei einem Zivilprozess. Wer als Angeklagter vor Gericht steht, ist daher gut beraten, sich einen anwaltlichen Beistand zu holen, der mit einer derartigen Drucksituation umgehen kann. Der Anwalt kann Prozesssituationen richtig einschätzen und dementsprechend reagieren.
Er kann etwa darüber beraten
- welche Möglichkeiten der Verteidigung gegen einen Strafbefehl bestehen,
- ob und wie Akteneinsicht beantragt werden kann,
- ob eine Beschlagnahme durch die Polizei rechtmäßig war und
- mit welcher Strafe im Einzelfall zu rechnen ist
Der unverteidigte Angeklagte steht in der Regel einem erfahrenen Staatsanwalt gegenüber, der durch den Berufsalltag damit vertraut ist, die nötigen Verfahrensschritte einzuleiten. Der Rechtsanwalt kann dann durch die Stellung von Beweisanträgen und Beweismitteln die Situation für den Angeklagten erheblich verbessern.



