Urheberrecht - Filesharing

Meist fängt das Problem des Filesharings mit einem Schreiben der Polizei oder einer Rechtsanwaltskanzlei (Kanzlei Rasch, Kanzlei Waldorf etc.) an. In diesem Schreiben wird Ihnen vorgeworfen illegal Musikstücke oder Filme zum Download angeboten zu haben. Illegal ist ein Angebot von Musik und Filmen dann, wenn der Anbieter nicht über das erforderliche Verwertungsrecht verfügt. Dies ist bei nahezu allen Nutzern von sogenannten P2P-Netzwerken (edonkey etc.) der Fall.
Die Betroffenen wissen oftmals gar nicht, dass sie Musik oder Filme zum Download angeboten haben!
Die heruntergeladenen Songs und Filme werden in fast allen Tauschbörsen automatisch in einem bestimmten Ordner gespeichert und zum Download für andere Nutzer freigegeben. Diesen Automatismus kann man zwar in zahlreichen Tauschbörsen ausschalten, häufig wird dies allerdings übersehen.
Sofern Ihnen tatsächlich eine Rechtsverletzung nachgewiesen werden kann, kann von Ihnen grundsätzlich die Unterlassung des zukünftigen Angebots von Musik und Filmen im Internet sowie Schadensersatzzahlungen verlangt werden. Der geforderte Schadensersatz kann häufig sehr hoch sein, so fordern die Anwälte der Musikindustrie häufig einen Betrag von € 10.000,- pro Musiktitel plus Anwaltskosten. Dieser Betrag ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern entspricht zumindest der Auffassung der gängigen Rechtsprechung.
Meiner Erfahrung nach ist in aller Regel ein Vergleich mit der Gegenseite möglich, so dass es letztendlich darauf ankommt gute Vergleichsbedingungen zu schaffen und zu verhandeln. Insofern sind die persönlichen Verhältnisse wie Alter, Einsichtsfähigkeit, Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen.



