Dr. Marco Tron Rechtsanwalt Mörfelden-Walldorf

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Verkehrsrecht

verkehrsrecht

Im Falle des „klassischen“ Unfalls spielt das richtige Verhalten am Unfallort für einen späteren Prozess eine nicht zu unterschätzende Rolle. Wenn Sie etwa der Meinung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben, sollten Sie eine Unfallaufnahme durch die Polizei erreichen. Einer solchen wird in einem späteren Prozess eine erhöhte Beweiskraft beigemessen. Lassen Sie sich vor allem nicht einschüchtern! Machen Sie vor allem keine spontanen Schuldbekenntnisse.

Ein Anwalt wird Sie in einem solchen Fall darüber beraten ob

  • mit Schadensersatz zu rechnen ist,
  • ein Gutachter beauftragt werden muss,
  • die Inanspruchnahme eines Mietwagens sinnvoll ist und ob
  • ein Führerscheinentzug droht.

Die umfangreiche Rechtsprechung zur Schadensberechnung und die Verknüpfung mit versicherungsrechtlichen Kenntnissen sind bei Verkehrssachen unerlässlich, um einen noch größeren Schaden von dem Mandanten abzuwenden. Gerade bei Trunkenheitsfahrten ist oftmals auch die berufliche Existenz gefährdet, so dass anwaltlicher Rat mehr als notwendig ist.

 
Dr. Marco Tron Rechtsanwalt
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